Übersicht | Drucken | Versenden
Erschienen am: 19.01.2017
Es wurde wieder einmal Zeit über die aktuellen Vorschriften für Feldgeschworene zu sprechen. Daher wurden für Donnerstag, den 19.01.2017, Obleute und Vertreter der Feldgeschworenen unserer Gemeinden im Landkreis in den großen Sitzungssaal des Finanzamts auf der gegenüberliegenden Seite des Kirchensteigs eingeladen. Der Einladung folgten fast alle Obleute unseres Amtsbezirks und so war der Sitzungssaal bis auf den letzten Platz gefüllt.
Begrüßt wurden sie von Amtsleiter Kurt Beyerlein, der im Anschluss an seine Begrüßung über die Aufgaben und Rechte eines Feldgeschworenen referierte. Als nächstes durfte Stv. Außendienstleiter Maximilian Kronen die breite Palette an Produkten der Bayerischen Vermessungsverwaltung vorstellen. Gestärkt durch die Kaffeepause und wieder aufnahmefähig ging es beim Vortrag von Stv. Amtsleiter Gerhard Baumer um alles Wichtige rund um das Sichern und Abstecken von Grenzpunkten und den dazugehörigen Anmessungsskizzen und Abmarkungsprotokollen. Begleitet wurde der Vormittag von vielen Fragen und einigen Unklarheiten seitens der Feldgeschworenen, für die dann doch einiges neu war.
Der Begriff des Feldgeschworenen:
Das Ehrenamt der Feldgeschworenen ist nach wie vor ein wichtiger Bestandteil dörflicher Kultur. Die Feldgeschworenen oder Siebener sind aus alten Ortsgerichten hervorgegangen, die in den fränkischen oder pfälzischen Ländern seit Jahrhunderten bestanden und hohes Ansehen genossen. Sie sind noch heute bei Fragen nach dem richtigen Grenzverlauf oft erster Ansprechpartner in den Gemeinden und stellen damit ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger und Verwaltung dar. Ein weiterer wichtiger Teil ihrer ehrenamtlichen Arbeit ist das Anbringen der Abmarkungen bei Arbeiten der Vermessungsbehörden. ©LDBV